Technische Lieferbedingungen (TLB)

1. Bauliche Voraussetzungen

Geeignete Estricharten

Zement-, Anhydrit-Gussasphalt oder Trockenestrich (2 x 25 mm)

Geeignete Estrichkonstruktionen

Schwimmender Estrich (Estrich auf Dämmlage), Estrich auf Trennlage (Estrichpapier oder Folie) oder Verbundestrich (Estrich auf Rohdecke).

Anforderungen an den Estrich

  • Der Estrich muss ausreichend fest sein und eine Mindestdicke von 40 mm aufweisen.
  • Randfugen: Funktionsfähig / min. 5 mm zusammendrückbar
  • Der Estrich darf keine Risse durch seinen gesamten Querschnitt aufweisen
  • Die Estrichoberfläche muss in Waage und trocken sein
  • Bauteile im Fußboden (z.B. Leitungen) dürfen die Mindestdicke des Estrichs von 40 mm in den Fräsbereichen nicht verringern
  • Statik: Die Eignung der bestehenden Deckenkonstruktion für die vorgesehenen Maßnahmen sind vom Auftraggeber zu gewährleisten
  • Bodenbelag sowie alle Reste von Kleber und Spachtelmasse sind vom Estrich entfernt

Machbarkeitsprüfung

Bestellt der Auftraggeber bei uns zusätzlich eine Machbarkeitsprüfung vor Ort, wird von uns der vorhandene Estrich im Hinblick auf Art, Konstruktion, Oberfläche, Dicke und ausreichende Festigkeit geprüft. Hierfür empfehlen wir die Bodenbeläge vollständig zu entfernen.

Gewährleistungsausschluss: Die Machbarkeitsprüfung beinhaltet keine Prüfung der Statik. Die Machbarkeitsprüfung beinhaltet keine Prüfung hinsichtlich im Estrich verborgener Bauteile (z.B Kabel, Leitungen, Rohren). Für alle Schäden im Zusammenhang mit Satz 1 und 2 schließen wir jede Gewährleistung aus.

Anforderung an den Arbeitsbereich

  • Freier Zugang zu den Arbeitsbereichen und Stromkasten sowie Abstellmöglichkeiten für das Montagefahrzeug sind zu gewährleisten.
  • Alle beweglichen Einrichtungsgegenstände sind aus den Arbeitsbereichen und Transportwegen entfernt. Nicht entfernbare Teile der Einrichtung sowie alle bleibenden Oberflächen (z.B. Holztreppen) sind vor Beschädigung und Staub geschützt.
  • Die Arbeitsbereiche dürfen von anderen Gewerken nicht beansprucht werden. Transport- und Arbeitswege sind ggfs. umzuleiten
  • Für den Transport der Maschinen vorgesehene Treppen müssen mit min. 350 kg belastbar und min. 0,80 m breit sein.
  • Baustellentemperaturen im Winter mind. + 5°C
  • Bauschuttcontainer o.ä. für Zwischenlagerung des Fräsgutes, max. Entfernung vom Arbeitsbereich: 20 m
  • Mindestraumhöhe-/seitenlänge: 1,5 m / 2,5 m

Stromanschluss

1 x 32A/3- /400V oder 2 x 16A/3-/400V Max. Entfernung vom Arbeitsbereich: 20 m

Lärmhinweis

Die Fräsarbeiten sind mit Lärmentwicklung verbunden. Im Vorfeld ist ggfs. eine nachbarschaftliche Abstimmung erforderlich.

Durchbrüche und Schlitze

sind vorhanden, soweit für die Verlegung der Fußbodenheizung erforderlich. Nicht erforderliche Durchbrüche und Schlitze, z.B. überflüssig gewordene Kernbohrungen von Vorgewerken, sind zu schließen.

Heizkreisverteiler

wurde vorab von uns geliefert und ist bauseitig am vereinbarten Standort eingebaut.

2. Bauseitige Leistungen nach Einbau

Entsorgung des Fräsgutes

Das Fräsgut wird in Tüten verpackt und verbleibt beim Auftraggeber. Die FräsgutTüten sind ausschließlich für die Lagerung des Fräsgutes vorgesehen. Das Fräsgut ist als üblicher Bauschutt zu entsorgen. Es fallen ca. 4 kg Fräsgut pro m² an.

Verschließen der Fräskanäle

Für das Verschließen der Fräskanäle ist eine für Fußbodenheizung geeignete
Spachtelmasse zu verwenden.

Inbetriebnahme

Spülen, Entlüften und Einregulieren der Heizflächen.

Raumregelung

Einbau und Anschluss ggfs. von uns gelieferter Komponenten für die Raumtemperatur-Regelung: Erfolgt bauseitig vom Elektro-Fachbetrieb.

Bodenbeläge

  • Es sind ausschließlich für Fußbodenheizung geeignete Bodenbeläge zu verwenden. Hierbei ist die Dicke des Bodenbelags und die Wärmeleitfähigkeit des Materials zu beachten. Der maximale Normwert für den Wärmedurchlasswiderstand ist 0,15 m²K/W. D.h. je niedriger der Wert, desto geeigneter ist der Bodenbelag
  • Die Ertüchtigung des bestehenden Estrichs zum Heizestrich verändert seine thermische Beanspruchung. So können z.B. Rissbildungen, Schüsselungen und Hohllagen in Folge des Auf- und Abheizens im Estrich entstehen. Solche Beanspruchungsfolgen sind im Falle des Auftretens nicht vermeidbar und daher keine Mängel. Damit die Reaktion des Estrichs auf die veränderte Beanspruchung nicht auf den Bodenbelag übertragen wird, empfehlen wir bei nicht schwimmend verlegten Bodenbelägen immer eine Entkopplung des Bodenbelags vom Untergrund.
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